Netzzugang

Netzzugang

Die RIN stellt ihr Schienennetz allen interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen für Zugfahrten und bahnnahe Dienstleistungen zur Verfügung.

Die RIN hat für ihre Schienenwege Schienennetz-Benutzungsbedingungen aufgestellt, welche allen Interessenten hier und unter Downloads zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat der Einführung der Schienennetz-Benutzungsbedingungen nicht widersprochen.

Veröffentlichungen zu beabsichtigender Änderungen

 

Die in den SbV ausgewiesenen Regelwerke finden Sie auf unserer Webseite unter Regelwerke.

Gerne stellen wir Ihnen auch noch einmal detaillierte Informationen zu unseren einzelnen Strecken zur Verüfung.

Hinweis zum Ausfüllen des Trassenbestellformulars der RIN:
Bitte geben Sie auch die Zuggattung (nach DB AG Standard) bei Wechselverkehren DB AG < -- > RIN an. Weiterhin bitten wir darum, dass bei beladenen Güterzügen auch das Ladegut mit eingetragen wird. Zusätzlich tragen Sie bitte die DB-Zugnummern mit ein, sofern dieses bei der Bestellung schon bekannt sind.
Für die betriebliche Disposition ist es zweckmäßig, für jeden Zug eine Mobilnummer des Triebfahrzeugführers (oder Lotsen) anzugeben.
Wir danken im Voraus für Ihr Entgegenkommen.

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